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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

a) Für unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und sonstige Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Der Auftraggeber oder Käufer erkennt durch die Bestellung oder Auftragsvergabe die Bedingungen als Teil des Vertrages an. Abänderungen bedürfen, selbst wenn sie mit uns abgesprochen sein sollten, zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
b) Unsere Lieferbedingungen haben Geltung auch dann, wenn der Auftraggeber in seinen Einkaufsbedingungen die Gültigkeit der Verkaufsbedingungen des Lieferanten ausschliesst und ein ausdrücklicher Widerspruch dagegen von unserer Seite nicht erfolgt.

 

2. Angebote und Vertragsabschluss

Angebote durch uns sind stets freibleibend bis zu unserer schriftlichen Bestätigung der Bestellung oder Auftragsvergabe.

 

3. Preisstellung

Die in unserer Preisliste angegebenen Preise verstehen sich pro Stück exklusive Mehrwertsteuer und sind unverbindlich. Zur Berechnung erlangen die am Bestelltag gültigen Preise, soweit es sich nicht ausnahmsweise um Aufträge handelt, die ausdrücklich zu Festpreisen bestätigt werden. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in der jeweils gültigen Höhe gesondert in Rechnung gestellt.

 

4. Verpackung

a) Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial ist ausgeschlossen. b) Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial ist ebenfalls ausgeschlossen, soweit vom Verkäufer gemäss der Verpackungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird. Der Käufer ist in diesem Falle verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsorgungsunternehmen zu übergeben.

 

5. Eigentumsvorbehalt

a) Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis sämtliche gegen den Besteller zustehenden Ansprüche restlos erfüllt sind. Der Besteller darf über die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verfügen. b) Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und dergleichen sind ihm untersagt, allfällige Pfändungen und sonstige Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware durch Dritte sind uns unverzüglich anzuzeigen. c) Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab und ermächtigt den Verkäufer zur Einziehung. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung trotz der vorstehend vereinbarten Abtretung bis auf unseren schriftlichen Widerruf hin ermächtigt. d) Auf unser Verlangen hat der Verkäufer dem Schuldner die Abtretung der Forderung mitzuteilen. Dem Verkäufer wird das Recht eingeräumt, diese Abtretung anzuzeigen. e) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Hierbei gelten wir als Hersteller, der von dem Verkäufer von allen Verpflichtungen hieraus freigestellt wird. f) Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter, deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum an den neu entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren. g) Wir sind berechtigt, das Warenlager des Käufers selbst oder durch Bevollmächtigte zur Feststellung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu betreten. h) Wir verpflichten uns, die bestehende Sendung nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt.

 

6. Rücksendungen und Reklamationen

a) Reklamationen bezüglich Unvollständigkeit oder äusserlich nicht erkennbaren Schäden müssen noch am Tag der Anlieferung spätesten jedoch am dritten Tag schriftlich bei uns angezeigt werden. Verspätet oder nicht ordnungsgemäss festgestellte Reklamationen werden nicht erstattet. b) Für Rücksendungen von Artikeln die zuviel oder falsch bestellt wurden, erheben wir eine Rücknahmegebühr von 30% des Nettowarenwertes. Dies gilt ebenso für Stornierungen die nach Auslieferung erfolgen. Die Rücknahme kann nur in verkaufsfähigem Zustand und mit unserer vorherigen schriftlichen Einverständniserklärung sowie eines Rücknahmescheines, der der Sendung beigefügt werden muss erfolgen. Alle Aufarbeitungs-, Fracht- und Verpackungkosten gehen zu Lasten des Kunden. c) Beschaffungsware sowie Sonderanfertigungen sind von der Rücksendung ausgeschlossen und werden nicht zur Gutschrift zurückgenommen.

 

7. Gewährleistung

a) Zur Prüfung Ihres Gewährleistungsanspruches ist immer eine Kopie der Kaufrechnung/des Lieferscheines beizufügen. Fehlt dieser Nachweis, senden wir die Ware unbearbeitet gegen eine Bearbeitungspauschale unfrei an Sie zurück. Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn bei Rücklieferungen durch unsachgemässe Verpackung Transportschäden auftreten. b) Der Gewährleistungsanspruch umfasst einen Zeitraum von maximal 12 Monaten ab Versand. Bei Kompletten Systemen gilt die Norm SIA 118.

 

8. Reparaturen

a) Bei Produkten die zur Reparatur eingesandt werden, muss eine Fehlerbeschreibung vorliegen, ansonsten behalten wir uns das Wahlrecht zwischen Durchführung einer kostenpflichtigen Fehlerdiagnose oder einer unreparierten Rücksendung unfrei gegen eine Bearbeitungsgebühr vor. b) Unberechtigte Beanstandungen oder Fremdprodukte werden gegen eine Bearbeitungspauschale unfrei an Sie zurückgesandt. c) Bei Anerkennung der Beanstandung unsererseits, wobei der Nachweis beim Kunden liegt, behalten wir uns das Recht vor, beanstandete Waren in angemessener Frist nachzuarbeiten,kostenlosen Ersatz zu leisten oder unter Rückgängigmachung des Kaufvertrages die Ware zurückzunehmen oder den Mindestwert der Ware gutzuschreiben.

 

9. Technische Spezifikationen

Alle Angaben über Gewichte, Masse, technischen Daten sind sorgfältig erstellt (Irrtum vorbehalten). Die Lieferung ist diesbezüglich nicht verbindlich, da sich unsere Artikel in gestalterischer und technischer Hinsicht fortlaufend ändern, die dem technischen Fortschritt dienen, unterliegen.

 

10. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung

a) Der Käufer ist nicht berechtigt, gegen unsere Forderungen mit von uns bestrittenen Gegenforderungen aufzurechnen. b) Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.

 

11. Zahlungsbedingungen

Bei Bezahlung der Rechnung innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto ohne jeden zusätzlichen Abzug. Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen zu erheben, und zwar in der Höhe von 5%. Ab der zweiten Mahnstufe werden offenstehende Rechnungen an das zuständige Betreibungsamt weitergeleitet.

 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pfäffikon ZH. Für alle aus dem Vertrag sich mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten wird Pfäffikon ZH als Gerichtsstand vereinbart, soweit die Ansprüche im Mahnverfahren gelten gemacht werden.

 

13. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen anfechtbar oder nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt und in vollem Umfang wirksam. Hittnau, Juni 2008

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