Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

 

  1. Allgemeines
  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Grundlagen der Geschäftsbeziehungen zwischen den Kunden und der Elektroplanet AG (nachfolgend „Elektroplanet“) und bilden Bestandteil jedes Vertrags. Abänderungen bedürfen, selbst wenn sie mit Elektroplanet abgesprochen sein sollten, zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Elektroplanet.
  2. Die AGB haben auch dann Gültigkeit, wenn der Kunde in seinen Einkaufsbedingungen die Gültigkeit der AGB des Lieferanten ausschliesst und ein ausdrücklicher Widerspruch dagegen von unserer Seite nicht erfolgt.
  1. Angebote und Vertragsabschluss
  1. Angebote durch Elektroplanet sind stets freibleibend bis zu unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.
  1. Preisstellung
  1. Die in der Preisliste von Elektroplanet angegebenen Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und sind unverbindlich. Verrechnet werden die am Bestelltag gültigen Preise, soweit es sich nicht ausnahmsweise um Bestellungen handelt, die ausdrücklich zu Festpreisen bestätigt werden.
  2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in der jeweils gültigen Höhe gesondert in der Rechnung aufgeführt.
  1. Verpackung
  1. Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial ist ausgeschlossen.
  2. Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial ist ebenfalls ausgeschlossen, soweit Elektroplanet gemäss der
    Verpackungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen
    einschaltet. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem
    Entsorgungsunternehmen zu übergeben.
  1. Lieferung und Versand
  1. Das Recht Teillieferungen zu vollziehen, bleibt vorbehalten. Irgendwelche Ansprüche auf Grund verspäteter Lieferungen werden nicht anerkannt.
  2. Die Lieferung erfolgt stets auf Gefahr des Empfängers.
  1. Eigentumsvorbehalt
  1. Sämtliche Lieferungen bleiben Eigentum von Elektroplanet, bis sämtliche gegen den Kunden zustehenden Ansprüche restlos erfüllt sind. Der Kunde darf über die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verfügen.
  2. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und dergleichen sind dem Kunden untersagt. Allfällige Pfändungen und sonstige Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware durch Dritte sind Elektroplanet unverzüglich anzuzeigen.
  3. Der Kunde tritt schon jetzt seine Forderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an Elektroplanet ab und ermächtigt Elektroplanet zur Einziehung. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung trotz der vorstehend vereinbarten Abtretung bis auf schriftlichen Widerruf von Elektroplanet hin ermächtigt.
  4. Auf Verlangen von Elektroplanet hat der Kunde dem Schuldner die Abtretung der Forderung mitzuteilen. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, diese Abtretung anzuzeigen.
  5. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware
    entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Hierbei gelten wir als Hersteller, der von dem Verkäufer von allen
    Verpflichtungen hieraus freigestellt wird.
  6. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter, deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt Elektroplanet Miteigentum an den neu entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren.
  7. Elektroplanet ist berechtigt, die Räumlichkeiten des Kunden selbst oder durch Bevollmächtigte zur Feststellung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu betreten.
  1. Rücksendungen und Reklamationen
  1. Reklamationen bezüglich Unvollständigkeit oder äusserlich nicht erkennbaren Schäden müssen spätesten am dritten Tag nach Eingang der Ware oder Erhalt der Dienstleistung, schriftlich bei Elektroplanet gerügt werden. Verspätet oder nicht ordnungsgemäss angebrachte Reklamationen werden nicht akzeptiert.
  2. Für alle Rücksendungen muss ein Rücknahmeschein RMA vollständig ausgefühlt werden. Der Rücknahmeschein findet sich auf der Homepage von Elektroplanet und ist der Rücklieferung beizulegen. Elektroplanet behält sich das Recht vor, Rücksendungen ohne Rücknahmeschein RMA kostenpflichtig an den Kunden zu retournieren.
  3. Für Rücksendungen von Artikeln, die zuviel oder falsch bestellt wurden, wird eine Rücknahmegebühr von 30 % des
    Nettowarenwertes erhoben. Die Rücknahme kann nur in verkaufsfähigem Zustand und mit vorherigem schriftlichen
    Einverständniserklärung von Elektroplanet sowie eines Rücknahmescheines, der der Sendung beigefügt werden muss, erfolgen. Alle Aufarbeitungs-, Fracht- und Verpackungkosten gehen zu Lasten des Kunden.
  4. Beschaffungsware sowie Sonderanfertigungen sind von der Rücksendung ausgeschlossen und werden nicht zur Gutschrift zurückgenommen.
  1. Gewährleistung
  1. Die Gewährleistung wird soweit gesetzlich möglich wegbedungen. Ist die Wegbedingung nicht möglich, behält sich
    Elektroplanet das Wahlrecht vor, die Ware innert angemessener Frist nachzubessern, kostenlosen Ersatz zu leisten, unter Rückgängigmachung des Kaufvertrages die Ware zurückzunehmen oder den Mindestwert der Ware gutzuschreiben.
  2. Zur Prüfung des Gewährleistungsanspruchs des Kunden ist immer eine Kopie der Kaufrechnung/des Lieferscheines
    beizufügen. Fehlt dieser Nachweis, wird die Ware unbearbeitet gegen eine Bearbeitungspauschale unfrei an den Kunden zurück gesandt. Der Gewährleistungsanspruch erlischt insbesondere, wenn bei Rücklieferungen Transportschäden auftreten.
  3. Der Gewährleistungsanspruch umfasst einen Zeitraum von maximal 12 Monaten ab Versand, Lieferung bzw. Abnahme, soweit nicht zwingende, längere gesetzliche Fristen zur Anwendung kommen. Bei kompletten Systemen gilt die Norm SIA 118.
  1. Reparaturen
  1. Bei Produkten, die zur Reparatur eingesandt werden, muss eine Fehlerbeschreibung vorliegen, ansonsten behält sich
    Elektroplanet das Wahlrecht zwischen Durchführung einer kostenpflichtigen Fehlerdiagnose oder einer unreparierten
    Rücksendung unfrei gegen eine Bearbeitungsgebühr vor.
  2. Unberechtigte Beanstandungen oder Fremdprodukte werden gegen eine Bearbeitungspauschale unfrei an den Kunden zurückgesandt.
  1. Technische Spezifikationen
  1. Alle Angaben über Gewichte, Masse, technische Daten sind sorgfältig erstellt, jedoch rechtlich unverbindlich (Irrtum
    vorbehalten).
  1. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen von Elektroplanet mit bestrittenen Gegenforderungen zu verrechnen.
  2. Der Kunde verzichtet, insbesondere bei Werkverträgen, auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.
  1. Zahlungsbedingungen
  1. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung behält sich Elektroplanet das Recht vor, Verzugszinsen zu erheben und zwar in der Höhe von 5 % p.a..
  2. Nach der zweiten Mahnung wird die Betreibung eingeleitet.
  1. Kosten für Zwischenlagerung bei Elektroplanet
  1. Bei kurzfristigen, nicht durch Elektroplanet verursachten, Auslieferungsverzögerungen des bestellten Materials erlaubt sich Elektroplanet, die dadurch entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Diese belaufen sich auf CHF 50.- pro Palette und Woche, für kleinere Mengen werden CHF 10.- pro Bestellung und Woche belastet.
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pfäffikon ZH. Es gilt Schweizer Recht. Für alle aus dem Vertrag sich mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten wird Pfäffikon ZH als Gerichtsstand vereinbart.
  1. Schlussbestimmungen
  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen anfechtbar oder nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt und in vollem Umfang wirksam.


Hittnau, Januar 2019

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